Torflügel des alten Wasserschlosses
Das von Christoph von Nostitz erbaute herrschaftliche Schloß, über dessen Eingang das nostitzsche Wappen angebracht ist, und welches, nach der Jahreszahl 1564 zu schließen, erst in diesem Jahre vollendet wurde, war schon zu den Zeiten des Oberst von Kanitz sehr baufällig. Ein Flügel war kaum bewohnbar und der andere mußte 1780 abgetragen werden. Dieses Schloß stand unterhalb des jetzigen in einer Wiese und war von Wasser umgeben, worauf noch jetzt eine Brücke hindeutet, die nach dem jetzt noch erhaltenen Teile, einem Vorbau, hinführte. Dieser Vorbau wurde nach Abtragung des Hauptgebäudes als Gerichtsgefängnis benutzt, bis 1856 die Patrimonialgerichtsbarkeit an den Staat überging. Die Außenwände des Schlosses waren früher vollständig mit Gemälden versehen.
Das alte Schloß wurde inzwischen an Privat verkauft und umfassend rekonstruiert.
siehe auch