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Wasserschloß |
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Das von Christoph von Nostitz erbaute herrschaftliche Schloß, über dessen Eingang das nostitzsche Wappen angebracht ist, und welches, nach der Jahreszahl 1564 zu schließen, erst in diesem Jahre vollendet wurde, war schon zu den Zeiten des Oberst von Kanitz sehr baufällig. Ein Flügel war kaum bewohnbar und der andere mußte 1780 abgetragen werden. Dieses Schloß steht unterhalb des neuen in einer Wiese und war einstmals völlig von Wasser umgeben, worauf noch jetzt eine Brücke hindeutet, die nach dem jetzt noch erhaltenen Teile, einem Vorbau, hinführte. Dieser Vorbau wurde nach Abtragung des Hauptgebäudes als Gerichtsgefängnis benutzt, bis 1856 die Patrimonialgerichtsbarkeit an den Staat überging.
![]() Die Außenwände waren früher vollständig mit Gemälden bedeckt.
Das Bauwerk bildete früher ein geschlossenes Rechteck aus vier Flügeln mit Innenhof. Da der sumpfige Untergrund allerdings nicht den notwendigen Halt bot, rutschten bald einzelne Gebäudeteile ab und wurden dadurch so stark beschädigt, daß sie abgetragen werden mußten. Stehengeblieben ist lediglich der Ostflügel, der ursprünglich als Eingangsbereich gebaut wurde und von dem eine Steinbrücke über den ehemaligen Wassergraben führt. Das Wasserschloß wurde kürzlich an Privat verkauft und aufwändig um- und ausgebaut. Es ist gelegentlich zum Tag des Denkmals zu besichtigen.
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